Kosten der Behandlung
Mein Behandlungsangebot richtet sich an alle Personen – unabhängig von der Art der Versicherung.
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vorliegt und eine entsprechende Behandlung medizinisch notwendig ist.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Als Vertragspsychotherapeutin können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse.
Private Krankenversicherung (PKV)
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie häufig anteilig oder ganz. Informieren Sie sich aufgrund der tariflichen Unterschiede bitte noch vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen der Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Beihilfe
Psychotherapeutische Behandlungen können in der Regel von der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über die erforderlichen Antragsunterlagen und Voraussetzungen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie psychotherapeutische Leistungen auch unabhängig von Ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht einen besonders flexiblen Behandlungsrahmen. Die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Paarberatung / Paartherapie
Paarberatung und Paartherapie zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und sind daher eine Selbstzahler-Leistung. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und betragen derzeit 120 € pro Stunde.
Bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne im Rahmen des Erstgesprächs zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen.